AGBs & Impressum
Dr. Linda Prossliner, BA, MA
Sprachwissenschaftlerin, Schriftstellerin, Texterin MwSt.-Nr.: 03162220218
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dr. Linda Prossliner, BA, MA
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Die Texte und Konzepte des Texters/der Texterin dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Texters/der Texterin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Texter/die Texterin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
1.2 Der Texter/die Texterin überträgt dem Auftraggeber/der Auftraggeberin die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine medienübergreifende Mehrfachnutzung wird durch die Zahlung entsprechender Honorarzuschläge abgegolten. Der Umfang der übertragenden Rechte ist bei Auftragserteilung zu vereinbaren. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Texter und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.3 Der Texter/die Texterin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und auf Webseiten als Urheber/in genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Texter/die Texterin zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber/die Auftraggeberin nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadensersatzes entsprechend anzupassen.
1.4 Vorschläge des Auftraggebers/der Auftraggeberin oder seine/ihre sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
1.5 An allen Ideen, Vorschlägen, Entwürfen und Materialien des Texters erwirbt der Kunde /die Kundin keine Nutzungsrechte. Diese erwirbt der Kunde/die Kundin erst nach Zustandekommen des Auftrags und nach Begleichen des Honorars. Die Weitergabe von Entwürfen des Texters/der Texterin an Dritte ist untersagt.
2. Vergütung
2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Texter/die Texterin für den Auftraggeber/die Auftraggeberin erbringt, sowie auch Beratungen/Coachings sind kostenpflichtig und werden nach dem vereinbarten Stundentarif berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung von Arbeitskonzepten/Ideensammlungen, welche über einfache Angebote hinausgehen.
2.2 Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der vom Texter/von der Texterin vorgegebenen Tarife bzw. den zwischen dem Texter/der Texterin und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin vereinbarten Tarife. Die Vergütungen sind Bruttobeträge und werden den Kund*innen mittels einer elektronischen Rechnung mit den erforderlichen Zahlungsdaten schriftlich übermittelt. Elektronische Rechnungen, deren Gesamtbeträge 77,47 Euro Brutto übersteigen, müssen mit einer Stempelmarke zu 2,00 Euro versehen werden. Eine Stempelmarke ist eine Steuer anstelle der Mehrwertsteuer, die in bestimmten Fällen auf Quittungen und Rechnungen erhoben wird, wenn der Gesamtbetrag 77,47 EUR übersteigt. Der Betrag der Stempelmarke wird zum Gesamtbetrag hinzugerechnet und wird vom Kunden bezahlt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte abgegolten.
2.3 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Texter/die Texterin berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Ein weitgehender Schadensersatzanspruch des Texters/der Texterin bleibt hiervon unberührt.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werks und nach Erhalt der elektronischen Rechnung fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50% der Gesamtvergütung zu zahlen. Bei größeren Aufträgen (> 1.000,00 Euro Brutto) ist der Texter/die Texterin berechtigt, bis zu 30% der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand entsprechend des vom Texter/von der Texterin geforderten Honorars gesondert berechnet.
4.2 Der Texter/ die Texterin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu bestellen. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin verpflichtet sich, dem Texter/der Texterin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen des Texters/der Texterin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber/die Auftraggeberin, den Texter/die Texterin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 An den Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/ der Auftraggeberin.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Texter /der Texterin Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktionsüberwachung durch den Texter/die Texterin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Texter mindestens 15 einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Anzahl wird abgesprochen. Der Texter/die Texterin ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
7.1 Der Texter/ die Texterin haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Der Texter/die Texterin verpflichtet sich, seine/ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er/sie für seine/ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen beruhen, oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.3 Sofern der Texter/die Texterin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer*innen keine Erfüllungsgehilfen des Texters. Der Texter haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Texter auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
7.4 Der Texter/die Texterin lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
7.5 Der Texter/die Texterin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er/sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner/ihrer Arbeit.
7.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Texter/bei der Texterin geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Texters/der Texterin oder seiner/ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Texters/der Texterin oder seiner/ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber/die Auftraggeberin nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er/sie die Mehrkosten zu tragen. Der Texter/die Texterin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber /die Auftraggeberin zu vertreten hat, so kann der Texter/die Texterin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er/sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3 Der Auftraggeber/die Auftraggeberin versichert, dass er/sie zur Verwendung aller dem Texter/der Texterin übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er/sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Texter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Beendigung der Zusammenarbeit
Für den Fall, dass eine oder beide Seiten die gemeinsame Arbeit beenden möchten, werden die abgeschlossenen Phasen voll berechnet. Wird die Arbeit vom Auftraggeber beendet, wird die laufende Phase nach bereits geleistetem Aufwand abgerechnet.
10. Vorzeitige Kündigung des Vertrags oder von Vertragsteilen
Kündigt der Auftraggeber den Vertag oder Teile des Vertrages vor Vertragserfüllung, so ist der Texter/die Texterin berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Texters/der Texterin.
11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3 Es gilt das Recht der Republik Italien.